Revision Energiegesetz Basel-Landschaft

AEE Stempel Orange

Als einer der letzten Kantone überarbeitet Basel-Landschaft die Vorgaben zum Ersatz der Heizung im Gebäude (vgl. Überblick der Kantone). Die Vorschriften für energetische Massnahmen im Gebäude obliegen dem Kanton. Es liegt darum auf der Hand, dass hier das grösste Potenzial des Kantons besteht um den Energieverbrauch umzustellen: Weg von den fossilen Energieträgern – hin zu erneuerbaren Energien aus der Region.

Lesen Sie hier unsere Medienmitteilung zur Eröffnung der Vernehmlassung.

Die wichtigsten Änderungen des neuen Energiegesetzes sind

  • Der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch (ohne Mobilität) soll bis zum Jahr 2030 auf mindestens 70 % gesteigert werden.
  • Die Gebäude müssen die Energie effizienter einsetzen
  • Grundsätzlich muss bei einem Ersatz der Heizung eine erneuerbare Lösung gewählt werden
  • Neubauten müssen einen Teil ihrer Energie selber erzeugen
  • Die Gemeinden haben innert 5 Jahren eine Energieplanung für ihr Gebiet oder ihre Region zu erstellen.
  • Massnahmen zur Förderung emissionsarmer Mobilität werden geschaffen

Wir unterstützen diese Stossrichtung und haben vereinzelt Vorschläge platziert für eine praxisnahere Umsetzung und eine noch breitere gesellschaftliche Akzeptanz der Vorlage. Unsere Anträge sind

  • Erhöhung des Förderprogrammes bei gleichzeitiger Aufnahme von Ausnahmeregelungen für Härtefälle
  • Grösstmögliche Vereinfachung der administrativen Aufwände
  • Empfehlung & Sensibilisierung für Impulsberatung bei fossilen Heizungen die älter als 15 Jahre sind
  • Digitale Meldepflicht Heizungsersatz
  • Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Nutzung des untiefen Untergrundes sollen gemäss SIA Norm 384/6 erfolgen, statt der Einführung einer neuen kantonalen Norm

 

Unsere vollständige Vernehmlassungsantwort steht hier zum Download bereit.

Vernehmlassungsantwort aeesuisse Beider Basel (pdf)