27. Januar 2022

Wie Basel-Landschaft die Abhängigkeit fossiler Energie überwindet

Die gegenwärtigen Energiepreise an den internationalen Märkten sind rekordhoch, insbesondere die Gaspreise explodieren förmlich. Vor diesem Hintergrund begrüsst die aeesuisse beider Basel, dass die Regierung des Kantons Basel-Landschaft die nachhaltige Energieversorgung aus der Region stärken möchte. Die Organisation der Wirtschaft für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz erachtet die gestern vom Regierungsrat vorgeschlagene verbindliche Regelung zum Ersatz von Heizungen als dringend notwendig, damit der Kanton das breit abgestützte Netto-Null-Ziel bis 2050 erreicht, und beantragt einige Anpassungen im Detail, um eine praxistaugliche Lösungen zu erhalten.

Die Kunden von Erdgas in Basel-Landschaft leiden aufgrund der angespannten Marktverhältnisse. Diese sind unter Anderem auf die Krise in der Ukraine zurück zu führen. Was für Gas aus Russland gilt, ist für auch Erdöl aus Nigeria oder Kasachstan möglich. So zeigen uns die letzten Entwicklungen an den internationalen Energiemärkten, dass regionale Energien wie Sonne und Holz verlässlicher sind als Lieferungen aus geopolitisch instabilen Regionen.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat am Mittwoch 26. Januar 2022 den Energieplanungsbericht 2022 vorgelegt sowie zwei Vernehmlassungen zu seinen diesbezüglichen Gesetzes- und Verordnungsanpassungen gestartet. Als eine vordringliche Massnahme sieht der Regierungsrat gemäss dem Vorbild des Kantons Glarus ein Gebot für erneuerbare Heizungen vor.
Mit der angestrebten Revision des Energiegesetzes gewinnen wir nicht nur Versorgungssicherheit mit stabilen Preisen, sondern schaffen auch neue Arbeitsplätze. Wir wissen aus anderen Kantonen, dass die Umstellung auf erneuerbare Energien ein Jobmotor ist. Es ist kein Zufall, dass gerade letzte Woche das Bundesamt für Energie die Bildungsoffensive gestartet hat, um weitere Fachkräfte für die Branche zu gewinnen.

Die aeesuisse beider Basel erachtet neue und verbindliche Regelungen zum Ersatz von Heizungen am Ende ihrer Lebensdauer als dringend notwendig und unabdingbar, damit der Kanton das von Wirtschaft und der Bundesversammlung breit abgestützte Netto-Null-Ziel bis 2050 erreicht. Wir begrüssen daher weitestgehend die Stossrichtung des regierungsrätlichen Entwurfs.
Um die Realisierbarkeit der Vorlage zu gewährleisten schlägt die aeesuisse beider Basel in Bezug auf die zentrale Massnahme der Regierung die folgenden Präzisierungen vor:

  1. Nebst der technischen Machbarkeit, sollte auch die wirtschaftlichen Verhältnismässigkeit beim Heizungsersatz berücksichtigt werden. Dies würde sich mit einer Regelung in Bezug auf die maximale Höhe der Mehrkosten sicherstellen lassen. Diese Abstützung auf Kosten hat sich bereits in den Kantonen BS, FR, NE und ZH als mehrheitsfähig und gut umsetzbar erwiesen.
  2. Es ist eine Ausnahmeregelung für jene Härtefälle vorzusehen, in denen eine Hauseigentümerin oder ein Hauseigentümer die Investitionskosten eines Umstieges nicht tragen kann. Eine Möglichkeit wäre, ein entsprechender Härtefall Fonds und oder ein Aufschub der Umstiegspflicht bis nach dem nächsten Eigentümerwechsel. Damit würde sichergestellt, dass niemand aufgrund eines Heizungsersatzes sein selbst bewohntes Haus veräussern muss.
  3. Zudem solle die Verhältnismässigkeit gewahrt bleiben: In klar definierten Fällen sollte die Regierung Ausnahmen erlassen können (z. B. für Gebäude die innerhalb der nächsten Jahre umfassend saniert oder verkauft werden).
  4. Die gleichen Überlegungen wie oben gelten auch in Bezug auf die vorgesehene Solardachpflicht für Neubauten. Auch hier sollte die Wirtschaftlichkeit bzw. Verhältnismässigkeit berücksichtigt, sowie eine Ausnahmeregelung geschaffen werden.
  5. Um zu verhindern, dass die Sanierungen von Heizungen nicht zu ungerechtfertigten Erhöhung von Mieten führen, ist seitens des Gesetzgebers zu regeln, über welchen Zeitraum Vermieter ihre diesbezüglichen Investitionen auf den Mietpreis überwälzen dürfen.

 

Erneuerbare Heizsysteme sind heute wirtschaftlich konkurrenzfähig und in den meisten Fällen über die gesamte Betriebsdauer von rund 20 Jahren gerechnet sogar günstiger als  Öl- und Gasheizungen. Zwar kostet beispielsweise die Installation einer Wärmepumpe deutlich mehr als eine Öl- oder Gasheizung. Die Betriebskosten fallen jedoch weit geringer aus. Daher ist es zielführend, den Umstieg auf ein klimaneutrales System nur dann vorzuschreiben, wenn er nicht teurer ist als eine fossile Lösung. So entstehen den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie Mieterinnen und Mieter keine untragbaren Mehrkosten.

Mit dem forcierten Umstieg auf klimaneutrale Heizsysteme, wie ihn der Regierungsrat vorsieht, wird nicht bloss ein notwendiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Erneuerbare Heizsysteme reduzieren auch die Abhängigkeit vom Erdöl und Erdgas. Wichtig ist auch, dass die Wertschöpfung im Land verbleibt: Lokale und regionale Unternehmen können wachsen und Arbeitsplätze schaffen. Gleichzeitig werden Innovationen für moderne Haustechniksysteme gefördert, die auch auf dem Weltmarkt gefragt sind.