9. Juni 2024

Tag der Energiewende: Basel-Landschaft sagt JA zum kantonalen Energiegesetz

Die Baselbieter Bevölkerung hat die Revision des kantonalen Energiegesetzes an-genommen. Damit ist Basel-Landschaft der 25. Kanton, der die MuKEn 14 umsetzt. Dieser Entscheid ist wichtig, weil die Baselbieter Wirtschaft dadurch klare und ver-lässliche Rahmenbedingungen für die Zukunft erhält. Die Weichen für eine erfolg-reiche Energiewende sind somit gestellt.

Eine breite Allianz aus Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft hat sich für ein Ja zum Energiegesetz engagiert. In der heutigen Abstimmung hat sich eine Mehrheit der Stimmbevölkerung hinter das Gesetz gestellt.

Mit dem Ja zum Energiegesetz ist Basel-Landschaft der 25. Kanton, der die MuKEn 14 oder ähnliche Vorgaben übernimmt. Dieser Entscheid bringt der Wirtschaft klare und verlässliche Rahmenbedingungen für die Zukunft und ist gleichzeitig ein wichtiger Schritt hin zur Erreichung der Klimaziele. Der Präsident der aeesuisse beider Basel, Thomas Tribelhorn, freut sich über das Abstimmungsergebnis: «Heute ist der Tag der Energiewende. Mit dem Stromgesetz auf nationaler Ebene und dem Energiegesetz auf kantonaler Ebene sind wir gut aufgestellt für die Zukunft.»

Das neue Gesetz und das dazugehörige Dekret beinhalten im Wesentlichen die folgenden Punkte:

  • Die Entwicklung des Endenergieverbrauchs im Kanton muss bis zum Jahr 2050 das Netto-Null-Emissionsziel ermöglichen.
  • Der Heizungsersatz erfolgt grundsätzlich mit erneuerbaren Energien (Zürcher Modell) mit weitreichenden Übergangsbestimmungen.
  • Bei Neubauten sind Heizungen mit fossiler Energie grundsätzlich nicht mehr zugelassen, soweit wirtschaftlich und technisch möglich.
  • Neue Gebäude müssen einen Teil ihrer verbrauchten Energie selber produzieren.
  • Gemeinden, die über ein Gasverteilnetz verfügen, haben innert 5 Jahren nach Inkrafttreten eine Energieplanung für ihr Gebiet oder ihre Region zu erstellen.
  • Obligatorische Gebäudeautomation für Neubauten im Bereich Nichtwohnbauten.
  • In Nichtwohnbauten mit einem Verbrauch ab 0.2 GWh pro Jahr werden Vorgaben für die Betriebsoptimierung erlassen.
  • Gesetzliche Grundlagen zur Förderung nachhaltiger Mobilität.

Die aeesuisse beider Basel hat sich über die Vernehmlassung in den Gesetzgebungsprozess eingebracht und im Abstimmungskampf als Teil des JA-Komitees für das neue Energiegesetz eingesetzt.

Weitere Informationen auf: www.energiegesetz-bl.ch

Auskunft erteilt:

Thomas Tribelhorn, Vorsitzender Geschäftsleitung ADEV und Präsident aeesuisse beider Basel, 079 752 96 15

Raoul Knittel, Leiter Kantonale Politik aeesuisse, 077 464 39 66