19. Oktober 2023

Netto-Null bis 2050 mit Kompromissen: Das Baselbieter Energiegesetz kommt vors Volk

Im Kanton Basel-Landschaft wurde die Beratung zum Energiegesetz heute weitergeführt. In der Schlussabstimmung hat der Landrat das Gesetz mit 54 zu 28 Stimmen angenommen. Die SVP stimmte dagegen mit Teilen der FDP und erzwang damit eine Volksabstimmung über das Energiegesetz: Die Baselbieter Bevölkerung wird im kommenden Jahr über die Vorlage abstimmen.

Mit dem Energiegesetz leistet der Kanton Basel-Landschaft seinen Beitrag zum Klimaschutz und zur Erreichung des Netto-Null-Ziels.

Die Revision des Landrates beinhaltet im wesentlichen folgende Punkte:

  • Die Entwicklung des Endenergieverbrauchs im Kanton muss bis zum Jahr 2050 das Netto-Null-Emissionsziel ermöglichen.
  • Der Heizungsersatz erfolgt grundsätzlich mit erneuerbaren Energien (Zürcher Modell) mit weitreichenden Übergangsbestimmungen. Die Änderungen treten erst 2026 in Kraft.
  • Bei Neubauten sind Heizungen mit fossiler Energie grundsätzlich nicht mehr zugelassen soweit wirtschaftlich und technisch möglich
  • Neue Gebäude müssen einen Teil ihrer verbrauchten Energie selber produzieren
  • Die Gemeinden, die über ein Gasverteilnetz verfügen, haben innert 5 Jahren nach Inkrafttreten eine Energieplanung für ihr Gebiet oder ihre Region zu erstellen. Die übrigen Gemeinden können eine Energieplanung für ihr Gebiet oder ihre Region erstellen. Für die Energieplanung stellt der Kanton den Gemeinden die bei ihm vorhandenen Daten und einen Leitfaden kostenfrei zur Verfügung.
  • Obligatorische Gebäudeautomation für Neubauten im Bereich Nichtwohnbauten
  • In Nichtwohnbauten mit einem Verbrauch ab 0.2 GWh pro Jahr werden Vorgaben für die Betriebsoptimierung erlassen
  • Gesetzliche Grundlagen zur Förderung nachhaltiger Mobilität

Das Energiegesetz ist aus Sicht der aeesuisse zwar zielführend aber nicht ambitioniert. Im Vergleich zu den anderen Kantonen wird das Gesetz als durchschnittlich bewertet. Die weitreichenden Ausnahmen bringen tendenziell Unsicherheit in die Märkte und unterstützen die Planungssicherheit der Unternehmen unserer Branchen nicht. Die vielen Kompromisse welche eingegangen werden mussten, schaffen weitere Unterschiede zu anderen Kantonen und erhöhen die regulatorische Dichte. Beides ist für die Unternehmen hinderlich und nicht im Sinne von effizienten Abläufen. Die aeesuisse ist aber bereit dieses Gesetz zu unterstützen und sich auch aktiv in eine Volksabstimmung einzubringen. Im Rahmen des politisch Möglichen erhält der Kanton Basel-Landschaft damit sein Regelwerk für die zukünftige Energieversorgung.